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  04.05.2022 | Verband

SG-Webinar über Lieferkettenstörungen und deren rechtliche Einordnung

Das Webinar von SWEETS GLOBAL NETWORK zum brandaktuellen Thema „Verwendung des Begriffs Force Majeure in Zusammenhang mit Lieferengpässen, Preiserhöhungen und Verträgen“ hat bei den Verbandsmitgliedern eine sehr starke Resonanz gefunden.  

Oliver Korte, Partner und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bei SKW Schwarz Rechtsanwälte, und Justyna Niwinski, als Counsel bei SKW Schwarz schwerpunktmäßig im Bank- und Wirtschaftsrecht aktiv, erläuterten zahlreiche Aspekte in Zusammenhang mit Lieferkettenstörung, Preisanpassungen und der entsprechenden Ausgestaltung von Verträgen der Süßwarenanbieter mit Lieferanten und Handelskunden.

Dabei informierten Korte und Niwinski über eine Vielzahl von Details und Facetten, die – bei internationalen Geschäften – entweder im UN-Kaufrecht oder sonst im nationalen Recht (BGB, HGB) geregelt sind. Im Zusammenhang mit der derzeitigen Störung der Lieferketten sei der Begriff „Force Majeure“ oder „Höhere Gewalt“ zwar ständig in den Medien, betonte Korte. Doch rechtlich gebe es ein viel differenzierteres Bild, zumal man zuerst überprüfen müsse, ob die Rahmenlieferverträge oder AGB in dieser Hinsicht überhaupt spezifische Regelungen enthalten. Bei der Regelung über Höhere Gewalt gehe es u. a. um die Beweisbarkeit durch Force-Majeure-Zertifikate, die Verschiebung des Liefertermins und das Rücktrittsrecht bei Unzumutbarkeit.

„Schadensersatz muss der Lieferant bei Unmöglichkeit grundsätzlich nur dann leisten, wenn er die Situation zu vertreten hat, insbesondere bei Fahrlässigkeit“, erklärte Korte, etwa wenn der Kaufvertrag trotz bereits sichtbarer Risiken noch abgeschlossen wurde. Im Gegensatz zum nationalen Recht gibt es im UN-Kaufrecht eine verschuldens-un-abhängige Haftung (Art. 45, 74 ff. CISG), wobei die Haftung auch den entgangenen Gewinn des Käufers erfasst (Art. 74 CISG). Allerdings wird dies wieder eingeschränkt, wenn eine unvorhersehbare und unvermeidbare Störung außerhalb der Sphäre des Verkäufers vorliegt. Neben vielen weiteren Details stellten Korte und Niwinski abschließend zahlreiche Lösungsansätze für zukünftige Verträge vor, durch die eine Beschränkung der Lieferpflicht festgeschrieben werden könnte.

skwschwarz.de