sweets processing 9-10/2025

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

ZDS

 
 
 
 
 

SGS Fresenius: Bisphenol-Verbot in Verpackungen

Bisphenole sind chemische Verbindungen, die v. a. bei der Herstellung von Kunststoffen und Harzen verwendet werden. Der bekannteste Vertreter ist Bisphenol A (BPA). Diese Verbindungen kommen häufig in Materialien vor, die mit Lebensmitteln in Kontakt stehen. Ihr Einsatz erhöht die Haltbarkeit, Hitze und Bruchfestigkeit der Produkte und schützt vor Korrosion und Metallionenkontamination. Durch ihre vielseitige Verwendung können Bisphenole über Lebensmittel und Umwelt aufgenommen werden.


Bisphenole wie BPA werden seit Jahrzehnten z. B. in Beschichtungen von Verpackungen und Dichtungsmaterialien verwendet. Sie sorgen für Stabilität und Haltbarkeit etwa bei Konservendosen oder Deckelbeschichtungen. Problematisch: BPA wirkt im Körper wie ein Hormon und steht im Verdacht, langfristig Gesundheitsschäden zu verursachen. Für die Süßwarenbranche mit verpackten Produkten und langen Haltbarkeiten sind das zentrale Themen.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat 2023 den TDI-Wert für BPA drastisch gesenkt auf nur noch 0,2 ng/kg Körpergewicht pro Tag. Damit wäre schon bei kleinen Mengen eine Überschreitung möglich. Schokolade in beschichteten Dosen oder mit Innenfolien aus Kunststoff kann je nach Verpackung zur Belastung führen.

Die EU-Kommission hat ein neues Gesetz verabschiedet mit einem nahezu vollständigen Verbot von BPA und ähnlichen Bisphenolen in Lebensmittelkontaktmaterialien. Betroffen sind u. a.:
• Kunststoffverpackungen
• Dichtungen in Deckeln (z. B. Twist-Off)
• Lacke & Beschichtungen (z. B. Innenbeschichtungen von Dosen)
• Druckfarben, Kleber, Silikone

Ausnahmen für BPA sind nur für Großgebinde (>1.000 Liter) und bestimmte Filter vorgesehen sofern keine Stoffe ins Lebensmittel übergehen. Für andere Bisphenole wie BPS, BPF oder BPAF gelten dieselben strengen Regeln, wenn sie als „gefährlich“ eingestuft sind.

Für Unternehmen der Süßwarenbranche ist klar: Wer Verpackungen mit Bisphenolen verwendet oder die Ware während der Produktion damit in Berührung kommt sei es direkt oder über Lieferketten muss künftig mit Einschränkungen oder Verboten rechnen. Besonders wichtig:
• Migrationstests prüfen: Enthält das Endprodukt BPA-Rückstände aus der Verpackung?
• Alternativen bewerten: Nicht jeder BPA-Ersatz ist automatisch unbedenklich. BPS z. B. zeigt ähnliche Risiken.
• Lieferanten ansprechen: Welche Materialien werden konkret verwendet? Gibt es bereits bisphenolfreie Alternativen?
• Kennzeichnungs und Meldepflichten beachten: Bei künftigen Ausnahmeanträgen müssen Hersteller Details zur Verwendung offenlegen (gilt nicht für kleine und mittelständische Unternehmen).

Bisphenole können nicht nur aus Verpackungen stammen. Auch über Prozesswasser oder Maschinenmaterialien können Spuren ins Produkt gelangen. In solchen Fällen gelten sie als Kontaminanten, ähnlich wie Schwermetalle oder Dioxine. Die Bewertung erfolgt dann ebenfalls auf Basis des EFSA-TDI.

Die neue Verordnung bringt klare Regeln: Die Verwendung von BPA und ähnlichen Stoffen in Lebensmittelverpackungen wird stark eingeschränkt auch für die Süßwarenbranche. Hier ist insbesondere die Schokoladenherstellung mit dem Verbot der Gießformen betroffen. Wer frühzeitig auf alternative Materialien umsteigt und mit Laboren und Verpackungspartnern zusammenarbeitet, sichert langfristig Produktsicherheit und Regulierungskonformität.

 

http://www.sgsgroup.de


Zurück