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  26.08.2025 | Verband

Bäcker sind empört über Entscheidung des Umweltbundesamts zur Folienverpackung von Stollen

Der Landesinnungsverband Saxonia des Bäckerhandwerks Sachsen und der Landesinnungsverband für das Thüringer Bäckerhandwerk zeigen sich empört über die aktuelle Entscheidung des Umweltbundesamtes (UBA), wonach Stollen bis zu 750 g in Folienverpackungen künftig unter das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) fallen. Die Verbände fordern eine sofortige Rücknahme dieser Allgemeinverfügung.

Die beiden Landesinnungsverbände verweisen darauf, dass damit für das traditionelle Weihnachtsgebäck zusätzliche Abgaben und vollkommen unnötige Bürokratielasten anfallen. Am 6. August 2025 hatte das UBA eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der die Folienverpackung eines bis zu 750-g-Stollens als abgabepflichtige Einwegkunststoffverpackung gilt. Betroffene Betriebe müssen sich beim UBA registrieren, Meldungen abgeben und Abgaben zahlen. Die Einwegkunststoffkommission hatte im Juni 2024 ausdrücklich empfohlen, diese Stollenverpackungen nicht unter das Gesetz zu fassen, da die Portionsgröße nicht zum Sofortverzehr geeignet sei – doch das Umweltbundesamt hat sich einfach darüber weggesetzt.

„Ein Stollen ist ein handwerklich hergestelltes, saisonales Genusserlebnis und auch in kleineren Portionen kein To-Go-Produkt“, betont Stefan Richter, Dorfbäckermeister aus Kubschütz und Landesobermeister des sächsischen Landesinnungsverbandes. „Diese Auslegung ist praxisfern, belastet unsere Handwerksbetriebe und schadet einem weltbekannten Kulturgut, indem es vom symbolträchtigen Präsent und Mittelpunkt der Kaffeetafel zu einem schnellen Snack ‚to go‘ abgewertet wird.“

„Ein 750-Gramm- und auch ein 500-Gramm-Stollen sind keine Produkte für den schnellen Unterwegs-Verzehr. Ein Stollen wird in Folie verpackt, um seine Feuchtigkeit und seine Aromen möglichst lange zu erhalten. Da er sehr mächtig ist, schneidet sich eine einzelne Person maximal drei Scheiben ab und isst diese vom Teller – mit der Kuchengabel oder mit der Hand. Der Rest des Stollens wandert wieder in die Folientüte und wartet dort geduldig auf den nächsten Genussmoment. Im Stollen sind so viele wertvolle Rohstoffe. Einen Stollen gönnt man sich. Für mich würde es nie in Frage kommen, einen Stollen auf der Straße zu essen“, ergänzt Celestina Brandt, Chefin der Buttstädter Vollkornbäckerei GmbH, die als Landesinnungsmeisterin des thüringischen Landesinnungsverbands drei Innungen und 77 Mitgliedsunternehmen vertritt.