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  29.06.2014

Guidance Notes zur Klassifizierung färbender Lebensmittel verabschiedet

Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit der Europäischen Kommission hat Ende 2013 neue europäische Leitlinien zur Klassifikation von Lebensmittelextrakten mit färbenden Eigenschaften („Guidance notes on the classification of food extracts with colouring properties“) verabschiedet. Die verabschiedete Fassung der Guidance Notes ist auf der Webseite der Europäischen Kommission (DG Sanco) veröffentlicht unter dem folgendem Link: http://ec.europa.eu/food/food/fAEF/additives/guidance_en.htm.

„Diese Leitlinien schließen die bislang bestehende Gesetzeslücke im Bereich Färbender Lebensmittel und bereiten den Weg für mehr Transparenz und Konsistenz in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie“, sagt Paul Collins, Board Member der GNT Gruppe, die den Prozess von Beginn an unterstützt hat. Die Europäische Kommission hatte im Jahr 2007 mit der Ausarbeitung der Guidance Notes begonnen und diese in Beratung mit den Experten für Zusatzstoffe der einzelnen EU-Länder und relevanter Stakeholder erarbeitet.

Die Guidance Notes ergänzen die bestehenden EU-Regulierungen zur Klassifikation und Deklaration von Produkten zum Färben von Lebensmitteln. Das Ziel dieser neuen Leitlinien ist, einfache und praktikable Kriterien für die Unterscheidung zwischen Lebensmitteln mit färbenden Eigenschaften (so genannten Färbenden Lebensmitteln oder Colouring Foods) und Farbstoffen (Zusatzstoffen) für die EU bereitzustellen. Um dies zu gewährleisten, wurden Kriterien zur Abgrenzung Färbender Lebensmittel zu Farbstoffen entwickelt, die als wichtiges Arbeits- und Entscheidungsinstrument für Lebensmittel- und Getränkehersteller sowie für die Überwachungsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten dienen.

Die Leitlinien sehen vor, dass die Kriterien der Guidance Notes ab dem 1. Januar 2014 Produkten, die zur Färbung von Lebensmitteln und Getränken verwendet werden, zugrunde gelegt werden sollen. Das bedeutet, dass Produkte, die den Kriterien der Leitlinien zur Einstufung als Färbende Lebensmittel nicht entsprechen, zukünftig als Farbstoffe und damit als Zusatzstoffe eingeordnet werden. Sie bedürfen rechtlicher Zulassung und müssen in der Zutatenliste durch den Zusatz „Farbstoff“ gefolgt von ihrer spezifischen Bezeichnung oder ihrer E-Nummer gekennzeichnet werden. Im Gegensatz dazu sind Färbende Lebensmittel bloße Lebensmittel mit färbenden Eigenschaften und bedürfen als solche keiner Zulassung.

Als Übergangsregelung sehen die Leitlinien vor, dass sämtliche in der EU zur Färbung von Lebensmitteln und Getränken bestimmte Produkte ab dem 29. November 2015 den Anforderungen der Leitlinien entsprechen müssen (kein sog. offener Abverkauf!). In Konsequenz werden Hersteller von Lebensmitteln und Getränken ihre Kennzeichnungen oder sogar ihre Rezepturen überprüfen und ggf. rechtzeitig so umstellen müssen, dass ab dem 29. November 2015 Konformität mit den Guidance Notes besteht.

Alle GNT-Produkte, die weltweit unter dem Markennamen EXBERRY® vertrieben werden, erfüllen die Kriterien zur Einstufung als Färbende Lebensmittel. Sie werden aus Lebensmitteln wie Früchten, Gemüse und anderen essbaren Pflanzen gewonnen und mit Hilfe physikalischer Verfahren zu Konzentraten verarbeitet, in denen die Pigmente nicht selektiv extrahiert werden.

Die GNT Gruppe, der weltweit führende Anbieter Färbender Lebensmittel, begrüßt den aktuellen Beschluss des Ständigen Ausschusses: „Die Leitlinien geben eindeutig Auskunft darüber, welche Produkte als Färbende Lebensmittel gelten dürfen. Damit sind sie maßgeblich für eine transparente Anwendung und Deklaration von Inhaltsstoffen in der EU”, so Paul Collins. „Sie ermöglichen es, Lebensmittel- und Getränkeherstellern klare Entscheidungen zu treffen. Zudem helfen sie ihnen dabei, den sich zunehmend bewusst ernährenden Konsumenten die farbintensiven, aber gleichzeitig natürlichen Produkte anzubieten, die diese sich wünschen.“ www.gnt-group.com