BDSI: Die Richtung bei der Entwaldungsverordnung stimmt, aber das Ziel ist noch nicht erreicht
Entlastet werde in erster Linie das EU-Informationssystem, nicht aber die nachgelagerte Lieferkette, schreibt der BDSI. Für nachgelagerte nicht-KMU kommen sogar neue Herausforderungen hinzu. „Wir unterstützen die Vorhaben der Entwaldungsverordnung. Doch ohne eine praxistaugliche Ausgestaltung wird sie ihr Ziel verfehlen“, sagt Dr. Carsten Bernoth, Hauptgeschäftsführer des BDSI. „Im anstehenden Trilogverfahren muss deshalb nachgebessert werden, damit die EUDR praxistauglich, mittelstandsfreundlich und ihrer Umweltwirkung wirklich gerecht wird. Die Wirtschaft steht für einen technischen Dialog bereit.“
Der Schutz der Wälder ist laut Verband ein zentrales Ziel, das die Unternehmen der deutschen Süßwarenindustrie ausdrücklich befürwortet. Auch der Ansatz der EU-Kommission, Bürokratie abzubauen, ist richtig und wichtig. So bleiben zentrale Belastungen auch nach dem aktuellen Kommissionvorschlag bestehen. Die weiterhin erforderliche bürokratische Sammlung und Weitergabe von Referenznummern stellen demnach einen erheblichen administrativen Aufwand für die Unternehmen, groß wie klein, dar - und dies ohne praktischen Nutzen für den Waldschutz vor Ort.
Der BDSI fordert eine Entlastung und daher den Wegfall dieser Verpflichtung in der gesamten nachgelagerten Lieferkette. Nach der EUDR verpflichtet und verantwortlich sollte allein der Importeur bzw. Erstinverkehrbringer sein („importer only-Ansatz“). Denn was einmal geprüft in die EU eingeführt wurde, müsse ohne weitere bürokratische Belastungen verwendet und weiterverarbeitet werden können, so der BDSI.
Die digitale Datenübermittlung über das EU-System TRACES ist ein weiteres noch ungelöstes Problem. Das System ist immer noch nicht vollumfänglich betriebsbereit, verbindliche Datenstandards fehlen, Schnittstellen sind technisch unzuverlässig und Testmöglichkeiten sind stark eingeschränkt. „Eine funktionierende und stabile Implementierung bis zum 31. Dezemberv2025 ist nicht absehbar. Und um schließlich die vielen, noch offenen Fragen zu klären, ist ein zeitnahes Veröffentlichen des überarbeiteten Fragen-und-Antworten-Dokuments der EU-Kommission dringend erforderlich“, lautet das Fazit des Bundesverbands.
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