BDSI warnt vor geplanter Aussetzung der Aktiven Veredelung im Zollrecht
Die EU-Kommission plant, zollfreie Zuckerimporte (Aktive Veredlung) für mindestens ein Jahr aussetzen. Ziel ist es, den unter Preisdruck stehenden Zuckermarkt zu stabilisieren und europäische Rübenbauer zu entlasten. Der BDSI fordert hingegen zunächst eine fundierte Folgenabschätzung. Sachlich sieht der BDSI keinen Grund für eine Aussetzung: Die Zuckerimporte befinden sich aktuell auf einem Rekordtief, und der Anteil von Weißzucker, der im Rahmen der Aktiven Veredelung genutzt wird, lag im Wirtschaftsjahr 2024/2025 bei lediglich 155.000 Tonnen – weniger als ein Prozent des gesamten EU-Bedarfs.
„Wir appellieren daher an die Entscheidungsträger in Berlin und Brüssel, sich weiterhin für eine evidenzbasierte Bewertung einzusetzen. Insbesondere muss geprüft werden, welche Auswirkungen geopolitische Entwicklungen – darunter der Irankrieg – auf die Ethanolproduktion sowie den globalen Zuckermarkt haben. Vor diesem Hintergrund ist eine vorschnelle Aussetzung der Aktiven Veredelung nicht gerechtfertigt“, sagt Dr. Carsten Bernoth, Hauptgeschäftsführer des BDSI.
Die Aktive Veredelung ist ein zollrechtliches Instrument, das es Unternehmen erlaubt, Rohstoffe wie Zucker zu Weltmarktpreisen zu importieren, daraus Produkte herzustellen und diese anschließend wieder auszuführen – ohne dass beim Import die üblichen EU-Zölle anfallen. Für exportorientierte Hersteller schafft das vergleichbare Wettbewerbsbedingungen gegenüber Produzenten in Drittstaaten, wo Rohstoffe grundsätzlich günstiger zu beschaffen sind.
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