EUDR: EU-Parlament beschließt Aufschub und Vereinfachung
Die Änderungen waren bereits informell mit den EU-Mitgliedstaaten am 4. Dezember 2025 vereinbart worden.
Die ursprüngliche Verordnung war im April 2023 vom Parlament verabschiedet. Um den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt zu bekämpfen, soll Entwaldung verhindert werden, die mit dem EU-Verbrauch von Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz, Kautschuk und Rinderprodukten verbunden ist.
Alle Unternehmen haben nunmehr ein weiteres Jahr Zeit, um die neuen EU-Vorschriften zur Verhinderung von Entwaldung umzusetzen. Große Marktteilnehmer und Händler müssen die Verordnung ab dem 30. Dezember 2026 umsetzen, kleine Marktteilnehmer – Privatpersonen und Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 10 Millionen Euro im Zusammenhang mit den betreffenden Produkten – ab dem 30. Juni 2027.
Diese zusätzliche Zeit soll einen reibungslosen Übergang gewährleisten und Zeit für die Verbesserung des IT-Systems ermöglichen, das Betreiber, Händler und ihre Vertreter für elektronische Sorgfaltserklärungen nutzen.
Kleine und kleinste Primärerzeuger müssen nun nur noch eine einmalige vereinfachte Erklärung abgeben. Dadurch wird es Unternehmen erleichtert, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, ohne deren Ziele zu gefährden. Nur Unternehmen, die ein relevantes Produkt erstmals auf den EU-Markt bringen, sind für die Einreichung von Sorgfaltserklärungen verantwortlich, nicht jedoch die Unternehmen und Händler, die es anschließend vermarkten.
Bis zum 30. April 2026 muss die Kommission einen Bericht vorlegen, in dem die Auswirkungen des Gesetzes und der Verwaltungsaufwand, insbesondere für Klein- und Kleinstunternehmen, bewertet werden.
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