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  17.10.2025 | Packaging

dvi: Der Dialog von Industrie und Politik zeigt Wirkung

Am 15.10.2025 hat die EU-Kommission angekündigt, Palettenumwicklungen und Umreifungsbänder von den Wiederverwendungszielen des Artikel 29.2 und 29.3 der Packaging and Packaging Waste Regulation auszunehmen. Um den Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette grundlegende Orientierung und Hilfen rund um regulatorische Aspekte der Ladeeinheitensicherung zu geben, bereitet das dvi ein praxisnahes Informationspapier vor. Es sammelt Ergebnisse des Ausschusses Ladeeinheitensicherung, in dem Mitgliedsunternehmen aus der Lieferkette ihre Expertise einbringen. „Die Entscheidung der Kommission, Palettenumwicklungen und Umreifungsbänder von den Wiederverwendungszielen der PPWR-Artikel 29.2 und 29.3 auszunehmen, zeigt, wie wichtig der Dialog zwischen Kommission und Industrie ist. Nur so können Perspektiven aus der Praxis aufgegriffen werden, um Lösungen zu finden, die auf die übergeordneten Ziele der PPWR einzahlen und auch umsetzbar sind. Der Weg zu mehr Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft stellt alle Stakeholder vor Herausforderungen, die sich nur gemeinsam bewältigen lassen“, kommentiert dvi-Geschäftsführerin Dr. Natalie Brandenburg.

Artikel 29 - Wiederverwendungsziele

Bislang schreiben die Artikel 29.2 und 29.3 vor, dass Transport- sowie Verkaufsverpackungen, die zwischen verschiedenen Standorten des Unternehmens sowie im Geschäft mit anderen Wirtschaftsakteuren eingesetzt werden, ab dem 1. Januar 2030 zu 100 Prozent innerhalb eines Wiederverwendungssystems wiederverwendbar sein müssen.

„Studien haben gezeigt, dass eine erzwungene pauschale Wiederverwendung von Palettenumwicklungen und Umreifungsbänder die CO2-Bilanz in vielen Fällen erhöhen und gleichzeitig die Arbeits- und Verkehrssicherheit mindern würde. Letztlich muss es aber immer darum gehen, Lösungen zu finden, die auf die übergeordneten Nachhaltigkeitsziele der PPWR einzahlen, ohne soziale und sicherheitsrelevante Aspekte zu vernachlässigen. Die in diesem Sinne vorteilhafteste Lösung hängt jedoch oft vom konkreten Anwendungsfall ab. Pauschalisierte Quoten sind meist kontraproduktiv. Sowohl innovative Mehrweglösungen als auch der innovative Einsatz von Rezyklat sind unabdingbar für den nachhaltigen Umgang mit Verpackungen und eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. Als größtes nationales Netzwerk von Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette Verpackung setzen wir weiterhin auf den Dialog von Wirtschaft und Regulierern. Das gilt auch mit Blick auf Punkt 29.1 der PPWR, der aktuell fordert, dass Transport- sowie Verkaufsverpackungen pauschal und unabhängig von ihrem Einsatzzweck ab dem 1. Januar 2030 zu mindestens 40 Prozent innerhalb eines Wiederverwendungssystems wiederverwendbar sind. Hier hat die Kommission angekündigt, an der Methodik zu arbeiten“, so Natalie Brandenburg.

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