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  28.11.2022 | Industrie

BDSI kritisiert Pläne des EU-Parlaments zur verpflichtenden Herkunftsangabe von Zutaten

Die Pläne des EU-Parlaments, im Rahmen der Revision der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) eine verpflichtende Angabe der Herkunft für alle Lebensmittel und deren Zutaten zu fordern, sind nach Einschätzung des Bundesverbands der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI) weder praktikabel noch sinnvoll.  

„Verpflichtende Herkunftsangaben von Zutaten bei verarbeiteten Lebensmitteln führt zu erheblichen Mehrkosten, ohne einen Mehrwert zu schaffen“, heißt es in der Pressemitteilung des Verbands. Sie stellten die Unternehmen vor unlösbare logistische Herausforderungen und würden zu unnötigem Verpackungsmüll führen.

„Die Forderungen nach einer umfassenden, verpflichtenden Herkunftsangabe sind vollkommen praxisfern. Sie würden zu einem unvorstellbaren bürokratischen Aufwand und enormen Kosten für die betroffenen Unternehmen führen und auch Verbrauchern keinen Mehrwert bieten. Verbraucherbefragungen zeigen eindeutig, dass bei Süßwaren der Geschmack im Vordergrund steht und nicht die Frage, aus welchem Land das in einem Keks eingesetzte Mehl oder der Zucker in einem Bonbon stammt“, erklärte dazu Bastian Fassin, Vorsitzender des BDSI.

In der Praxis würde eine Ausweitung der bestehenden Regelungen zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung bedeuten, dass alle Rohstoffe je nach ihrer Herkunft separat gelagert und verarbeitet werden müssten, also beispielsweise ein eigenes Silo für Weizen aus Deutschland, eines für Weizen aus Polen, und noch ein weiteres für Weizen aus Frankreich usw. vorgehalten werden müsste. Gleiches würde für alle anderen eingesetzten Zutaten, etwa Zucker, Milchpulver oder Nüsse, gelten.

Dies ist laut BDSI weder wirtschaftlich noch ökologisch sinnvoll, denn seit jeher werden Rohstoffe für den Einsatz in Süßwaren weltweit eingekauft – je nach Verfügbarkeit und benötigter Qualität. Eine Kennzeichnung der Hauptzutat hätte für die Unternehmen der Süßwarenindustrie zur Folge, dass kurzfristige Wechsel von Lieferanten nicht mehr möglich wären, denn die einzelnen Rohstoffe werden in Silos vermischt. Dies trifft auch auf die Zulieferer zu, die etwa in Zeiten von Hitzesommern Anbauregionen wechseln müssen.

Zudem müssten die herstellenden Betriebe bei einer verpflichtenden Herkunftsangabe zig verschiedene Verpackungsvarianten für ein und dasselbe Produkt vorhalten, und beispielsweise auf einem Doppelkeks mit Schokolade je nach Herkunft des Zuckers die Angabe „Zucker aus Deutschland“, „Zucker aus Belgien“ oder „Zucker aus Frankreich“ bzw. den unterschiedlich denkbaren Kombinationen ausgewiesen werden.

Die Lebensmittelinformations-Verordnung regelt detailliert, welche Informationen europaweit einheitlich auf Lebensmittelverpackungen aufgedruckt werden müssen. Damit liegt ein harmonisiertes EU-Kennzeichnungsrecht vor, auf dessen Basis die Verbraucher eine bewusste Kaufentscheidung treffen können. Dies begrüßt der BDSI ausdrücklich. Jede Umstellung der europäischen Kennzeichnungsvorgaben bedeutet einen riesigen Kraftakt, vor allem für mittelständische Unternehmen und kann von den Unternehmen der deutschen Süßwarenindustrie in der derzeitig äußerst angespannten Wirtschaftslage nicht mehr geschultert werden. Gerade in der aktuellen Situation muss erst mal Schluss mit weiteren bürokratischen Anforderungen an die Unternehmen sein.

bdsi.de