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  01.04.2021 | Ingredients

Schokoladen-Osterhasen im Amts-Check

Das zuständige Labor des Landesamts für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock analysierte zwölf Proben Vollmilchschokoladen-Osterfiguren – oder in Amtsdeutsch „österliche Schokohohlkörper“ – dieser Saison. Die Prüfung der beliebten Süßigkeiten beinhaltete die Ermittlung der Gesamtkakao- und der Milchtrockenmasse gemäß Kakao-Verordnung sowie die Bestimmung des Fett- und Zuckergehaltes zur Überprüfung der Nährwerte.

Dr. Stephan Goltermann, Direktor des Landesamtes, sagte: „Alle Schokoladen erfüllten die Anforderungen der Kakao-Verordnung. Trotzdem mussten zwei aufgrund von Kennzeichnungsmängeln beanstandet werden. Eine Probe war darüber hinaus unzulässig gefärbt und wies eine irreführende Angabe des Zuckergehaltes auf.“

Das LALLF untersucht regelmäßig stichprobenartig Schokoladenerzeugnisse. Verpackte Lebensmittel müssen unter anderem den Anforderungen der Lebensmittelinformationsverordnung entsprechen. Zudem ist bei Schokolade gemäß Kakao-Verordnung die Angabe des Kakaogehaltes Pflicht. Er spiegelt den Gehalt an verarbeiteten Kakaobohnen und zugesetzter Kakaobutter im Schokoladenanteil des Erzeugnisses wider. Vollmilchschokolade muss mindestens 30 % enthalten.

www.lallf.de