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  06.11.2019 | Industrie

BDSI: Volumenkennzeichnung für Speiseeis ist keine Verbrauchertäuschung

Die „Allianz für Qualitätsspeiseeis“ repräsentiert nicht die deutsche Speiseeisindustrie. Dies stellt der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI) im Hinblick auf eine Pressemitteilung der sogenannten „Allianz“ vom 4. November 2019 heute unmissverständlich klar. Der Branchenverband betont, dass einzig der BDSI die offizielle Interessenvertretung für die deutsche Speiseeisindustrie in Deutschland ist.

„Unsere Mitglieder produzieren rund 80 Prozent des im Lebensmittelhandel, an Tankstellen oder Kiosken verkauften Speiseeises. Die Mitgliedsfirmen sind auf unserer Internetseite namentlich veröffentlicht“, erklärt Ernst Kammerinke, Geschäftsführer im BDSI. „Die sogenannte Allianz für Qualitätsspeiseeis spielt dagegen mit versteckten Karten. Welche Unternehmen sich dahinter verbergen, geht aus ihrer Presseverlautbarung nicht hervor. Nach unseren Informationen handelt es sich um zwei kleinere regionale deutsche Eishersteller handwerklicher Herkunft und um eine Vertriebsfirma, die im Ausland hergestelltes Speiseeis in Deutschland verkauft.“

Der vom Bundesministerium für Wirtschaft vorgelegte Entwurf zur Novellierung der Verpackungsordnung von Oktober 2019 wird vom BDSI ausdrücklich begrüßt. Die Kennzeichnung der Füllmenge für Speiseeis in Volumen ist die seit Jahrzehnten bestehende Rechtslage in Deutschland. Sie ist auch konform mit der europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung, die bei der Angabe der Füllmenge von Lebensmitteln die Aufrechterhaltung nationaler Vorschriften ausdrücklich zulässt.

In der gesamten Wertschöpfungskette von Zulieferung, Herstellung, Verpackung und Handel ist die Basis aller Kontrakte für Speiseeis immer das Volumen. Auch in den nationalen und europäischen Statistiken (Statistisches Bundesamt, Eurostat) sowie bei den Marktforschern wie Nielsen und GfK werden die Mengen von Speiseeis in Volumen ausgedrückt. Für den Verbraucher ist die Volumenkennzeichnung laut BDSI ebenfalls die gelebte Praxis. Speiseeis wird vom Verbraucher weder in den Eisdielen noch in den Fertigpackungen des Handels nach Gewicht sondern nach Portionen für den jeweiligen Verzehranlass eingekauft. Der Luftaufschlag ist bei Speiseeis nach den Leitsätzen für Speiseeis der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission ein wesentlicher Teil des Herstellungsprozesses des Produkts, durch den die für Eiscreme typische Cremigkeit erreicht wird.

www.bdsi.de